OLAF NEIDEL
SACHVERSTÄNDIGENGESELLSCHAFT
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Radar

Die häufigsten angewendeten Messgeräte sind hier die "Traffipax SpeedoPhot" und das "Multanova 6 F". Beide Messverfahren können auf einem Stativ außerhalb eines Messfahrzeugs oder innerhalb eines solchen eingesetzt werden.

autoblitzer

Abbildung 5: Messanlage "Traffipax SpeedoPhot" im Fahrzeugbetrieb (Bild Olaf Neidel)

Die Messwertbildung bei Radarmessverfahren funktioniert in der Art, dass von der Antenne elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung im Giga-Hertz-Bereich ausgesendet und nach Auftreffen auf einen entsprechenden Reflektor wieder empfangen wird. Beim Auftreffen auf den Reflektor ändert sich die Frequenz der Strahlung. Das Maß der Änderung der Frequenz ist die Basis des Messgerätes für die jeweilige Messwertbildung, das heißt für die Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit.

Erfolgt die Änderung der Frequenz mit einer definierten Konstanz, wird ein Messfoto ausgelöst; nach Ausführung der Messanlage entweder auf einem Nassfilm belichtet oder als Digitalfoto abgespeichert. Ein Rotblitz unterstützt die Ausleuchtung des Fotobereichs.

Die Fehlermöglichkeiten bei diesem Messverfahren sind vielfältig:

Durch eine Schrägaufstellung des Messgerätes (Messfahrzeug oder Stativ) außerhalb des Sollwinkels werden je nach Richtung Messwerte zu Ungunsten des Gemessenen gebildet. Gleiches gilt auch dafür, wenn die Messanlage entgegen den Forderungen der Bedienungsanleitung an den Außenrändern von Kurven aufgebaut wurde oder eine Schrägfahrt des gemessenen Fahrzeugs zur Fahrbahnlängsachse vorliegt. Das Beweisbild kann durch einen Sachverständigen nach diesen Kriterien untersucht und Fehlerhöhen entsprechend festgestellt werden.

Daneben und dies ist von existenzieller Wichtigkeit für die Verwertung des Messwertes, muss der Messbeamte jede Messung aufmerksam beobachten. Dies aus dem Grund, dass sich Radarstrahlung an metallischen Gegenständen (Leitplanken, andere Fahrzeuge, Brücken) reflektieren kann und so falsche Messwertzuordnungen zustande kommen. Also ist eine Messung nur dann zu beanzeigen, wenn der Messbeamte sein Messgerät und das gemessene Fahrzeug gleichzeitig unter der Prämisse aufmerksam beobachtet hat, dass der jeweilige Messwert auch dem fotografierten Fahrzeug eindeutig und zweifelsfrei zuzuordnen ist.

Wenn also beobachtet wurde, dass der Messbeamte schläft, Zeitung liest oder sich außerhalb des Fahrzeug bei laufendem Messbetrieb befindet, wurde gegen die Bedienungsanleitung mit der Folge verstoßen, dass die nicht beobachteten Messungen nicht beanzeigt werden dürfen. Insofern sollte die Messstelle hiernach untersucht werden, wenn es "geblitzt" hat.

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