Wir überprüfen für Sie amtliche Messungen im Straßenverkehr!
Um ein Gutachten über Messungen im Straßenverkehr erstellen zu können, ist die Einsichtnahme in die Verfahrensakte notwendig. Da nur der Rechtsanwalt vollständige Akteneinsicht erhält und die rechtlichen Möglichkeiten der Herausgabe von Unterlagen juristisch begründen kann, ist für eine bestmögliche Arbeit unsererseits die Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten Verkehrsrechtsanwälten unerlässlich.
Werden Sie bereits anwaltlich vertreten?
Falls nicht, finden Sie in unserer Referenzliste qualifizierte Anwälte im Bereich Verkehrsrecht.
Herr Olaf Neidel verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Begutachtung von Messungen im Straßenverkehr. Hierunter fallen Messungen mit
- Lichtschranken
- Messung durch Nachfahren mit und ohne Videodokumentation
- Radargeräten,
- Rotlichtüberwachungsanlagen
- stationären Geschwindigkeits-Überwachungsanlagen sowie
- Brückenabstands und Geschwindigkeitsmessungen
Wobei können Fehler auftreten?
- Fehler in der Technik selbst
- Fehler bei der Gerätebedienung
- Fehler bei der Auswertung der Beweismittel bzw. in der späteren Vorgangsbearbeitung
Wir überprüfen die Unterlagen auf
- Korrektheit und Vollständigkeit
- Einhaltung der Bedienungsvorschriften
- Einhaltung der Eichvorschriften
Darüber hinaus überprüfen wir die Unterlagen und Beweismittel daraufhin, ob bei der Messwertbildung Fehler ausgeschlossen werden können. Treten hier Schwachstellen auf, prüfen und erläutern wir die Verwertbarkeit der Messung.
Wir beschäftigen uns ebenfalls mit der Unfallrekonstruktion und der Schadenbewertung an Kraftfahrzeugen. Hier arbeiten wir in Kooperation mit dem Ingenieurbüro Schmedding in Oldenburg zusammen
Neben der technischen Bewertung der Messdurchführung ist die Eignung der Beweisbilder hinsichtlich einer eindeutigen Fahreridentität zu prüfen. Hier arbeiten wir eng mit der REMAKS GmbH in Saarbrücken zusammen.