OLAF NEIDEL
SACHVERSTÄNDIGENGESELLSCHAFT
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Abstand

abstandsmessverfahren

Abbildung 11: Standbild aus der Videoaufzeichnung einer "VKS"- Messanlage im Auswerteprogramm beim Sachverständigen Olaf Neidel

Bei Abstandsmessverfahren von Brücken herunter ("VKS", "JVC-Piller", "VAMA") werden anhand der auf die Fahrbahn aufgebrachten Markierungen des Messbereichs in Verbindung mit den in das Video eingeblendeten Zeiten Geschwindigkeiten oder zeitliche Abstände zwischen den Fahrzeugen ermittelt. Insbesondere die Ergebnisse der letzten 50 m im Beobachtungsbereich sind Basis für den entsprechenden Tatvorwurf.

Dies erscheint jedoch im Hinblick auf die heutige Verkehrsdichte nicht mehr "fair", denn die Anzahl der Fahrzeuge ist in den einzelnen Fahrspuren derart groß, dass der geforderte Abstand von einem halben Tachowert tagsüber eher nicht einzuhalten ist.

Insofern sind besonders Messungen zu untersuchen, bei denen nachweislich das voraus fahrende Fahrzeug abgebremst hat und dies nicht nur über eine Strecke von 50 m, sondern über weitere Wegstrecken bis zu mindestens 300 m. Darum muss der Abstandsverstoß anhand der Videoaufzeichnung auch im sogenannten Fernbereich (300 m) nachzuweisen sein. Ein Sachverständiger kann ein Video dahingehend sehr detailliert auswerten.

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